{"id":219,"date":"2014-07-21T21:06:18","date_gmt":"2014-07-21T19:06:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/?page_id=219"},"modified":"2014-07-21T21:06:18","modified_gmt":"2014-07-21T19:06:18","slug":"unsere-agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/?page_id=219","title":{"rendered":"Unsere AGB"},"content":{"rendered":"<p><b>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma <\/b><\/p>\n<p><b>Klan &amp; Wagner Elektrotechnik GmbH<\/b><b> <\/b><\/p>\n<p><b>(Im folgendem Auftragnehmer genannt)<\/b><b><\/b><\/p>\n<p><b>Stand: 01.01.2014<\/b><\/p>\n<p>Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverst\u00e4ndnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder \u00e4hnlichen Bedingungen des Kunden.<\/p>\n<p>Abweichungen, Erg\u00e4nzungen sowie besondere Zusicherungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>I. Leistungs- und Reparaturbedingungen<br \/>\n<\/b><b><br \/>\n1. Allgemeines<\/b><\/p>\n<p>1.1 Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten,<br \/>\ngilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung<br \/>\nf\u00fcr Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382<br \/>\nund DIN 18 384 als \u201eAllgemeine Technische Vertragsbedingungen f\u00fcr Bauleistungen (ATV)\u201c auszugsweise auch Teil C (VOB\/B bzw. VOB\/C).<\/p>\n<p>1.2 Zum Angebot des Auftragnehmers geh\u00f6rige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur an n\u00e4hernd als ma\u00df- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Ma\u00df- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt.<br \/>\nAn diesen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer Eigentums- und<br \/>\nUrheberrecht vor; sie d\u00fcrfen ohne Einverst\u00e4ndnis des Auftragnehmers Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht oder auf sonstige Weise missbr\u00e4uchlich<br \/>\nverwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell<br \/>\nerstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen F\u00e4llen nach Aufforderung unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p><b>2. Termine<\/b><\/p>\n<p>2.1 Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich,<br \/>\nwenn die Einhaltung nicht durch Umst\u00e4nde die der Auftragnehmer nicht zu<br \/>\nvertreten hat, unm\u00f6glich gemacht wird. Als solche Umst\u00e4nde sind auch \u00c4nderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchf\u00fchrung notwendig sind.<\/p>\n<p>2.2 Der Kunde hat in F\u00e4llen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus \u00a7 8 Nr. 3 VOB\/B, wenn f\u00fcr Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erkl\u00e4rt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.<\/p>\n<p><b>3. Kosten f\u00fcr die nicht fertiggestellten Auftr\u00e4ge<\/b><\/p>\n<p>Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht fertiggestellt werden kann, weil:<\/p>\n<p>3.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte.<\/p>\n<p>3.2 ein ben\u00f6tigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;<\/p>\n<p>3.3 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft vers\u00e4umt;<\/p>\n<p>3.4 der Auftrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung zur\u00fcckgezogen wurde.<\/p>\n<p>3.5 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.<\/p>\n<p><b>4. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/b><\/p>\n<p>4.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und f\u00fcr eingebautes Material betr\u00e4gt 1 Jahr. F\u00fcr Bauleistungen gilt die VOB\/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB\/C.<\/p>\n<p>4.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchf\u00fchrung der Nacherf\u00fcllung dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>4.3 Ist der Auftragnehmer zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.<\/p>\n<p>4.4 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, ist der Kunde berechtigt die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.<\/p>\n<p>4.5 Bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Werkunternehmers, oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungshilfen beruht, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer Vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fehler, die durch Besch\u00e4digung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Sch\u00e4den durch h\u00f6here Gewalt, z.B. Blitzschlag, M\u00e4ngel durch Verschlei\u00df bei \u00dcberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch oder M\u00e4ngel durch Verschmutzung, haftet der Kunde. Sch\u00e4den durch au\u00dfergew\u00f6hnliche mechanische, chemische oder atmosph\u00e4rische Einfl\u00fcsse.<\/p>\n<p>4.6 Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverst\u00e4ndnis, des Auftragnehmers \u00c4nderungen an den Leistungen vorgenommen werden.<\/p>\n<p>4.7 Offensichtliche M\u00e4ngel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 5 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, dem Auftragnehmer schriftlich anzeigen, ansonsten ist dieser von der M\u00e4ngelhaftung befreit.<\/p>\n<p>4.8 Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an dem Gegenstand, soweit ihn oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Besch\u00e4digung ist er zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unm\u00f6glich oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Besch\u00e4digung zu ersetzen. Soweit sich hieraus eine Beschr\u00e4nkung der Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit bei Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen zugunsten des Auftragnehmers ergibt, gilt diese Beschr\u00e4nkung f\u00fcr den Kunden entsprechend.<\/p>\n<p>4.9 Gew\u00e4hrleistung und Haftung bei Bauleistungen<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung und Haftung richtet sich ausschlie\u00dflich nach \u00a7 13 VOB\/B.<\/p>\n<p><b>5. Erweitertes Pfandrecht des Auftragnehmers an beweglichen Sachen<\/b><\/p>\n<p>5.1 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinem Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur soweit diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig sind.<\/p>\n<p>5.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom Auftragnehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht sp\u00e4testens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entf\u00e4llt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssige Besch\u00e4digung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu ver\u00e4u\u00dfern. Ein etwaiger Mehrerl\u00f6s ist dem Kunden zu erstatten.<\/p>\n<p><b>6. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p>\n<p>Soweit die anl\u00e4sslich von Reparaturen eingef\u00fcgten Ersatzteile o.\u00e4. nicht wesentliche Bestandteile werden, beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag vor.<\/p>\n<p>Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Auftragnehmer vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingef\u00fcgten Teile heraus verlangen.<br \/>\nS\u00e4mtliche Kosten der Zur\u00fcckholung und des Ausbaus tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- und Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Punkt 7 Abs. 2 entsprechend.<\/p>\n<p><b>7. Preise und Zahlungsbedingungen<\/b><\/p>\n<p>7.1 Die angegebenen Nettopreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 (z. Zt. 19%)<\/p>\n<p>7.2 F\u00fcr Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der<br \/>\nLeistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden<br \/>\nangefordert oder vom Auftragnehmer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufma\u00df und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen \u00a7 15 Nr. 5 VOB\/B.<\/p>\n<p>7.3 Bei Auftr\u00e4gen, deren Ausf\u00fchrung \u00fcber einen Monat dauert, sind je nach<br \/>\nFortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in H\u00f6he von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Auftragnehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.<\/p>\n<p><b><br \/>\nII. Verkaufsbedingungen<\/b><\/p>\n<p><b>1. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p>\n<p>Die verkauften Gegenst\u00e4nde und Anlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Anspr\u00fcche.<br \/>\nDer Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen f\u00fcr alle Forderungen, die der Auftragnehmer gegen\u00fcber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Gegenstand,<br \/>\nz.B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachtr\u00e4glich erwirbt. Bis zu dieser Erf\u00fcllung d\u00fcrfen die Gegenst\u00e4nde nicht weiterver\u00e4u\u00dfert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei nichtqualifizierten Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungs\u00fcbereignung und Verpf\u00e4ndung untersagt.<\/p>\n<p>Ist der Kunde H\u00e4ndler (Wiederverk\u00e4ufer), so ist ihm die Weiterver\u00e4u\u00dferung im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Nebenrechte in H\u00f6he der Rechnungswerte des Auftragnehmers bereits jetzt an diesen abgetreten werden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der<br \/>\nAuftragnehmer den Gegenstand vom Kunden heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich verwerten.<br \/>\nDiese R\u00fccknahme, gilt bei Teilzahlungsgesch\u00e4ften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Kunden als R\u00fccktritt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und der Verwertung des Gegenstandes tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndung des Gegenstandes oder bei Aus\u00fcbung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Auftragnehmer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers hinzuweisen. Der Kunde tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von<br \/>\nDritten eingezogen werden k\u00f6nnen. Der Kunde hat die Pflicht, den Gegenstand w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzung unverz\u00fcglich vom Auftragnehmer ausf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><b>2. Abnahme und Abnahmeverzug<\/b><\/p>\n<p>Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgem\u00e4\u00df ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig \u00fcber den Gegenstand zu verf\u00fcgen und den Kunden mit angemessen verl\u00e4ngerter Nachfrist zu beliefern.<br \/>\nUnber\u00fchrt davon bleiben die Rechte des Verk\u00e4ufers, nach Nachfristsetzung<br \/>\nmit Ablehnungsandrohung (\u00a7 326 BGB) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder<br \/>\nSchadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<br \/>\nIm Rahmen einer Schadenersatzforderung kann der Auftragnehmer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br \/>\nDie Geltendmachung eines tats\u00e4chlich h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>\nDer Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.<\/p>\n<p><b>3. Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/b><\/p>\n<p>3.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr alle verkauften neuen Gegenst\u00e4nde und Anlagen betr\u00e4gt 6 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche M\u00e4ngel m\u00fcssen jedoch innerhalb 5 Werktagen nach Inbetriebnahme ger\u00fcgt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Gew\u00e4hrleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Transport und Wegekosten werden f\u00fcr tragbare Gegenst\u00e4nde im gesch\u00e4fts\u00fcblichen Einzugsbereich nicht \u00fcbernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes \u00fcbersteigen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>3.2 Bei Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen hat auf Verlangen des Kunden der Auftragnehmer, sofern der Mangel mit verf\u00fcgbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder der Auftragnehmer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verz\u00f6gert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unm\u00f6glichkeit oder unzumutbare Verz\u00f6gerung durch den Auftragnehmer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Vertrages verlangen.<\/p>\n<p>3.3 Werden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend gemacht, so m\u00fcssen diese unverz\u00fcglich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.<\/p>\n<p>3.4 Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Anspr\u00fcche, des Kunden einschlie\u00dflich etwaiger Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Folgesch\u00e4den und Sch\u00e4den aus der Durchf\u00fchrung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschr\u00e4nkung der Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit bei Verschulden bei Vertragsabschluss positiver Vertragsverletzung oder<br \/>\nunerlaubter Handlungen zugunsten des Auftragnehmers ergibt, gilt diese Beschr\u00e4nkung f\u00fcr den Kunden entsprechend.<\/p>\n<p>3.5 Beim Verkauf von gebrauchten Gegenst\u00e4nden wird der Auftragnehmer den Kunden nach besten Wissen und Gewissen \u00fcber den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Soweit der Auftragnehmer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, ist jede Gew\u00e4hrleistung des Auftragnehmers ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>4. R\u00fccktritt<\/b><\/p>\n<p>4.1 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zur\u00fccktreten:<\/p>\n<p>4.1.1 wenn er durch h\u00f6here Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten hat und der f\u00fcr die Fertigstellung des Gegenstandes von erheblicher, Bedeutung ist, die Lieferung nicht ausf\u00fchren kann.<\/p>\n<p>4.1.2 wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage \u00fcberschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>4.1.3 wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben \u00fcber seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>4.1.4 wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu den Voraussetzungen macht bzw. Gegebenheiten der Baustelle oder arglistige T\u00e4uschung.<\/p>\n<p>4.2 Der Kunde kann vom Vertrag zur\u00fccktreten:<br \/>\nwenn der Auftragnehmer schuldhaft die vom Kunden um eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verl\u00e4ngerte Lieferfrist nicht einh\u00e4lt. Kein Verschulden liegt vor bei Lieferhindernissen infolge von h\u00f6herer Gewalt, Streik und Aussperrung. In solchen F\u00e4llen verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Steht die Nichtausf\u00fchrbarkeit auf Grund solcher Umst\u00e4nde fest, kann der Kunde zur\u00fccktreten. Die Lieferzeit gilt als eingehalten,<br \/>\nwenn die Gegenst\u00e4nde termingerecht zum Versand bereitstehen.<\/p>\n<p>4.3 Bei R\u00fccktritt sind Auftragnehmer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren. Der Kunde hat im Fall seines R\u00fccktritts dem Auftragnehmer f\u00fcr die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen sowie bei erfolgter Lieferung f\u00fcr Besch\u00e4digung des Gegenstandes Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des<br \/>\nKunden oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind.<br \/>\nF\u00fcr die \u00dcberlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu verg\u00fcten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Gegenstandes R\u00fccksicht zu nehmen ist.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>III. Preise und Zahlungsbedingungen f\u00fcr Verk\u00e4ufe und Leistungen<\/b><\/p>\n<p>1. Die angegebenen Nettopreise verstehen sich ab Betriebssitz des Auftragnehmers zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (z. Zt. 19%) Kosten f\u00fcr Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort k\u00f6nnen getrennt berechnet werden.<\/p>\n<p>2. Alle Rechnungsbetr\u00e4ge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.<br \/>\nTeilzahlungen bei Verk\u00e4ufen sind nur m\u00f6glich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.<br \/>\nIn solchen F\u00e4llen wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn<br \/>\nder Kunde mindestens mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t.<\/p>\n<p>3. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem Auftragnehmer den entstandenen Verzugsschaden mindestens in H\u00f6he des gesetzlichen Zinses zu ersetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\"><b>IV. Gerichtsstand<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderungen mit Kaufleuten , juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und Tr\u00e4ger von \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.<br \/>\nDer gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Klan &amp; Wagner Elektrotechnik GmbH (Im folgendem Auftragnehmer genannt) Stand: 01.01.2014 Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverst\u00e4ndnis Vertragsbestandteil; sie haben [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-219","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/219","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=219"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/219\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":222,"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/219\/revisions\/222"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.elektro-klan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=219"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}