Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen:

 

 

 

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

 

 §49 der Landesbauordnung NRW

Die Rauchmelderpflicht in NRW im Detail

Die Landesregierung führte die Rauchmelderpflicht in NRW zum 01. April 2013 ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Bestandsbauten müssen in der Übergangsfrist bis zum  01. Januar  2017 ausgestattet werden.

Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?

  • Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)
  • In Gebäuden mit mehreren Stockwerken kommt zur Grundausstattung in den Wohnungen mindestens ein Rauchwarnmelder pro Etagenflur hinzu.

Für die fachmännische Installation von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 ist seit dem 1. September 2013 ein Nachweis der Fachkompetenz erforderlich. Es sollte daher darauf geachtet werden einen Rauchwarnmelder nur von einem geschulten Elektromeister mit dem Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ installieren und warten zu lassen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Planung der Rauchmelder. Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin oder fordern Sie ein Angebot bei uns an.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.